Mehr Geld für Pflegende: So steigen die Mindestlöhne in der Altenpflege

Veröffentlicht am 27.11.2025

Verschiedene Euromünzen liegen übereinander.

In der Altenpflege ist mehr Geld für Pflegende geplant. Quelle: Canva.de

Die Arbeit in der Pflege ist anspruchsvoll, mit viel Verantwortung verbunden und gesellschaftlich unverzichtbar – gleichzeitig gehört sie zu den Bereichen, in denen die Löhne lange Zeit unter Druck standen. Um die Lage weiter zu entspannen, hat die Pflegekommission Empfehlungen für eine Erhöhung des Pflegemindestlohns ausgesprochen. Diese sollen in zwei Stufen bis Mitte 2027 in Kraft treten und rund fünf Prozent mehr Vergütung bringen. Wir erklären dir, was das für dich bedeutet.

Wer-Wie-Wo-Was: Der neue Pflegemindestlohn im Überblick

Rund 1,3 Millionen Beschäftigte sind von den geplanten Mindestlohnregelungen direkt betroffen und damit ein großer Teil der professionell Pflegenden in Deutschland. Entsprechend wichtig ist ein klarer Überblick, was genau sich ändert und für wen die Anpassungen gelten – legen wir los.

Wer ist betroffen?
Der neue Pflegemindestlohn gilt ausschließlich für Mitarbeitende in der Altenpflege, sowohl in stationären Pflegeheimen und Altenheimen als auch in ambulanten Einrichtungen. Eingeschlossen sind Pflegehilfskräfte, einjährig qualifizierte Pflegehilfskräfte sowie examinierte Fachkräfte.

Wie wird angepasst?
Die Anhebung erfolgt in zwei Stufen: zum 1. Juli 2026 und zum 1. Juli 2027. Über beide Schritte hinweg steigen die Mindestlöhne um rund fünf Prozent. Die Höhe der Anpassung richtet sich nach der jeweiligen Qualifikation, sodass jede Gruppe eine eigene, klar definierte Steigerung erhält.

Wo gilt die Regelung?
Die Vorgaben gelten bundesweit in allen stationären und ambulanten Einrichtungen der Altenhilfe. Grundlage hierfür ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das die Empfehlungen der Pflegekommission nach der entsprechenden Verordnung berücksichtigt. Krankenhäuser sind davon ausdrücklich ausgenommen, da dort andere Tarifstrukturen greifen.

Was bedeutet das?
Die neuen Mindestlöhne schaffen eine andere Untergrenze für die Bezahlung in der Altenpflege und sorgen damit für mehr Planungssicherheit – besonders für Beschäftigte ohne Tarifvertrag. Gleichzeitig zeigen die Anpassungen auch, wie angespannt die wirtschaftliche Lage vieler Pflegeunternehmen ist und dass die Erhöhung nur ein Baustein zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen sein kann.

Pflegemindestlohn 2026/2027 – wie viel bekommen Pflegkräfte mehr?

Die geplante Mindestlohnerhöhung bedeutet für viele Pflegende ein spürbar höheres Monatsgehalt – je nach Qualifikation kann das mehrere hundert Euro mehr pro Jahr ausmachen. So wird nicht nur die Arbeit anerkannt, sondern auch die finanzielle Planung im Alltag einfacher. Das betrifft den Einkauf, die Freizeit, das Sparen und vieles mehr.

Pflegende Bisheriger Mindestlohn (2025) 1. Stufe: ab 1. Juli 2026 2. Stufe: ab 1. Juli 2027 Änderung gesamt
Pflegehilfskräfte (ohne Ausbildung) 16,10 € / Std. 16,52 € 16,95 € + 0,85 € → ca. +5,3 %
Qualifizierte Pflegehilfskräfte (mind. 1-jährige Ausbildung) 17,35 € 17,80 € 18,26 € + 0,91 € → ca. +5,2 %
Pflegefachkräfte (examiniert) 20,50 € 21,03 € 21,58 € + 1,08 € → ca. +5,2 %

So arbeitet die Pflegekommission am Pflegemindestlohn mit

Die Pflegekommission setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher Träger von Pflegeeinrichtungen zusammen – private, gemeinnützige und kirchliche Organisationen sind alle beteiligt. Arbeitgeber und Beschäftigte sind gleichermaßen vertreten, sodass Entscheidungen gemeinsam getroffen werden. Auf Basis ihrer Empfehlungen plant das Bundessozialministerium, eine Verordnung zu erlassen, die die Beschlüsse der Kommission für alle betroffenen Einrichtungen verbindlich macht.

Kritik am neuen Pflegemindestlohn in der Altenpflege

Der neue Mindestlohn für die Altenpflege wird von vielen Experten und Expertinnen, sowie Gewerkschaften kritisch gesehen. Zwar ist die Anhebung ein Schritt in die richtige Richtung, doch viele halten die Anpassung für zu moderat, um den tatsächlichen Anforderungen und Belastungen in der Pflege gerecht zu werden.

Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die Höhe der Anpassung. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi bemängelt, dass der neue Mindestlohn weit hinter einer „leistungsgerechten Vergütung“ zurückbleibt. Die Unterschiede zu den Einstiegsgehältern im öffentlichen Dienst sind nach wie vor groß, sodass der Anreiz, in der Altenpflege zu arbeiten, für manche Beschäftigte nur begrenzt steigt.

Auch die Struktur der Branche spielt eine Rolle. Der Pflegemindestlohn definiert zwar eine Untergrenze, er gleicht jedoch nicht die Unterschiede zwischen einzelnen Einrichtungen aus:

  • Tariflich gebundene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren oft bereits von höheren Löhnen.
  • Nicht tariflich gebundene Beschäftigte erhalten die Untergrenze, doch selbst hier reicht die Erhöhung nicht immer aus, um steigende Lebenshaltungskosten oder Belastungen auszugleichen.

Weitere Kritikpunkte betreffen die langfristigen Effekte:

  • Die Anpassung in zwei Stufen über zwei Jahre ist zu gering, um die Abwanderung aus der Altenpflege zu stoppen. Viele Pflegekräfte wechseln weiterhin in Krankenhäuser oder andere Bereiche, wo die Arbeitsbedingungen oder Vergütungen attraktiver erscheinen.
  • Der Mindestlohn allein verbessert nicht die Arbeitsbedingungen, die oft durch Schichtarbeit, Nacht- und Wochenenddienste sowie hohen psychischen und physischen Stress geprägt sind.
Zusammengefasst lässt sich sagen:
Der Pflegemindestlohn schafft zwar eine verbindliche Untergrenze für Löhne in der Altenpflege und bringt Planungssicherheit für Beschäftigte ohne Tarifvertrag. Gleichzeitig zeigt die Kritik, dass die Höhe und Struktur der Erhöhung allein wohl nicht ausreichen, um die Herausforderungen der Branche zu lösen oder die Arbeit in der Altenpflege langfristig attraktiver zu machen.

Anna Liebig

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Arbeitgeber sehen den Anstieg positiv – mit Vorbehalt

Bei geplanten Lohnerhöhungen gibt es immer zwei Seiten: die einen, die mehr erhalten sollen und die anderen, die das finanziell stemmen müssen. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) bewertet die geplante Mindestlohnerhöhung als maßvoll und tragbar. Besonders die lange Laufzeit bis September 2028 gibt Unternehmen Planungssicherheit.

„Höhere Belastungen hätten wir als Arbeitgeberverband angesichts der finanziellen Lage unserer Unternehmen nicht mittragen können“, so bpa-Arbeitgeberpräsident Rainer Brüderle.

Der Verband machte zudem deutlich, dass ungelernte Pflegekräfte auch nach 2027 weiterhin über dem allgemeinen Mindestlohn bezahlt werden. Zum Vergleich: Dieser liegt ab Januar 2027 bei 14,60 Euro pro Stunde.

Quellen

Bundesministerium für Gesundheit. Pflegemindestlohn für Altenpflegekräfte steigt in zwei Schritten um rund fünf Prozent. Abgerufen am 26. November 2025, von: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bmg-bmas-pflegemindestlohn-25-11-25.html

Bundesministerium für Gesundheit. Konzertierte Aktion Pflege: Gesamttext, 3. Auflage, Stand November 2019. Abgerufen am 26. November 2025, von:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Konzertierte_Aktion_Pflege/191129_KAP_Gesamttext__Stand_11.2019_3._Auflage.pdf

Verdi. Mindestlohn für Pflegefachpersonen steigt – Krankenhäuser ausgenommen. Abgerufen am 26. November 2025, von: https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++1b485bb4-c93f-11f0-8ea2-dd9e24ce21f0

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