Alltagsbegleiter:in – Ausbildung und Beruf

Veröffentlicht am 04.06.2026

Eine Frau legt einen Arm um eine Seniorin und lächelt.

Alltagsbegleiter:innen hören zu und gestalten die Freizeit. Bildquelle: Canva.com

Wer an Pflege denkt, denkt in erster Linie an das Geben von Medikamenten oder an Unterstützung beim Waschen und Anziehen. Dabei ist Pflege so viel mehr – denn genauso wichtig ist es, sich Zeit zu nehmen: für ein Gespräch, für einen Spaziergang oder einfach fürs Zuhören. Genau hier setzt die Arbeit von Alltagsbegleiter:innen an. Sie kümmern sich um ältere und pflegebedürftige Menschen, gestalten ihren Alltag mit und sorgen dafür, dass sie sich nicht allein fühlen.

Alltagsbegleiter:innen unterstützen pflegebedürftige Menschen vor allem im sozialen Alltag. Sie helfen dabei, Tage abwechslungsreicher zu gestalten, soziale Kontakte zu fördern und Freude in den Alltag zu bringen. Aufgaben aus der medizinischen Pflege wie Spritzen geben oder Wunden versorgen gehören dagegen nicht dazu. Genau diese Mischung aus Zuwendung, Beschäftigung und Begleitung macht den Beruf für viele Menschen besonders sinnvoll und erfüllend.

Der Beruf ist auch deshalb interessant, weil er ohne eine lange Ausbildung möglich ist. Stattdessen absolvierst du eine Qualifizierung nach den §§ 43b und 53b im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI). Schon nach wenigen Monaten kannst du in Pflegeheimen, Tagespflegeeinrichtungen oder ambulanten Diensten arbeiten. Damit ist der Beruf eine gute Möglichkeit, schnell in einen sinnvollen Job einzusteigen; auch ohne Vorerfahrung in der Pflege.

Was macht ein:e Alltagsbegleiter:in?

Ein:e Alltagsbegleiter:in begleitet pflegebedürftige Menschen durch ihren Alltag. Im Mittelpunkt steht dabei nicht die körperliche Pflege, sondern die soziale und emotionale Unterstützung. Du sorgst dafür, dass die Menschen, die du betreust, sich nicht allein fühlen, ihre Selbstständigkeit so lange wie möglich behalten und am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können.

Das bedeutet zum Beispiel: Du spielst Karten mit einer Bewohnerin im Pflegeheim, gehst mit einem Bewohner im Garten spazieren, hörst zu, wenn jemand von früher erzählt, oder gestaltest einen Bastelnachmittag mit einer Gruppe. Auch kleine Unterstützungen gehören dazu, etwa Essen anreichen oder bei der Post helfen.

Alltagsbegleiter:in oder Betreuungskraft – was ist der Unterschied?

In der Praxis hörst du häufig beide Bezeichnungen. Sie meinen fast immer dasselbe; es gibt aber einen kleinen, feinen Unterschied:

  • Betreuungskraft ist der offizielle Begriff aus dem Gesetz. Wer als Betreuungskraft in einer Pflegeeinrichtung arbeitet, muss eine festgelegte Qualifizierung nach den §§ 43b und 53b SGB XI absolviert haben.
  • Alltagsbegleiter:in ist der allgemeinere Begriff. Er wird oft auch für Tätigkeiten in der häuslichen Betreuung verwendet, ist rechtlich aber nicht so streng geregelt.

Im Berufsalltag werden beide Begriffe oft gleichbedeutend verwendet.

Übrigens:
Der Beruf hatte im Lauf der Jahre verschiedene Namen. Vor 2017 sprach man häufig von „§-87b-Kräften". Seit dem Pflegestärkungsgesetz II ist die Tätigkeit in den Paragrafen 43b und 53b SGB XI geregelt. Wenn du also irgendwo noch den alten Begriff liest, ist meist derselbe Beruf gemeint.

Anna Liebig

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Was gehört nicht zu den Aufgaben?

Die sogenannte Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV-Spitzenverbands regelt, was Alltagsbegleiter:innen dürfen und was nicht. Folgende Aufgaben gehören nicht zu deinem Bereich:

  • Medikamente verabreichen
  • Wunden versorgen oder andere medizinische Maßnahmen durchführen (Behandlungspflege)
  • Körperpflege wie Waschen oder Anziehen im pflegerischen Sinn übernehmen
  • Regelmäßig hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie tägliches Kochen oder Putzen ausführen

Diese Aufgaben sind ausgebildeten Pflegefachkräften vorbehalten.

Gut zu wissen!
Auch wenn Alltagsbegleiter:innen keine pflegerischen Aufgaben übernehmen, arbeiten sie eng mit dem Pflegeteam zusammen. Du tauschst dich regelmäßig mit den Pflegefachkräften aus, zum Beispiel über das Wohlbefinden der Bewohner:innen oder über Veränderungen, die dir auffallen.

Welche Aufgaben hat ein:e Alltagsbegleiter:in?

Die Arbeit als Alltagsbegleiter:in ist sehr abwechslungsreich. Du verbringst den größten Teil deiner Zeit direkt mit den Menschen, die du betreust. Mal arbeitest du mit einer einzelnen Person, mal mit einer kleinen Gruppe. Wichtig ist dabei immer: Du orientierst dich an dem, was die Person noch kann, was ihr Freude bereitet und was ihrem Alltag eine gute Struktur gibt. Welche Aufgaben du genau übernimmst, hängt vom Arbeitsort, den Bewohner:innen und der konkreten Situation ab.

Aufgabe Was bedeutet das genau? Beispiel aus dem Arbeitsalltag
Beschäftigung und Aktivierung Du planst und gestaltest Angebote, die geistig oder kreativ anregen. Ziel ist, dass die Menschen aktiv bleiben und gemeinsam Freude erleben. Du organisierst einen Bastelnachmittag im Pflegeheim. Gemeinsam mit fünf Bewohner:innen werden Weihnachtssterne ausgeschnitten und bemalt. Dabei kommen alle ins Gespräch.
Gespräche führen und zuhören Viele pflegebedürftige Menschen fühlen sich allein. Du nimmst dir Zeit zum Reden und Zuhören, gehst auf Lebensgeschichten ein und schaffst Vertrauen. Eine Bewohnerin erzählt dir bei einem Becher Tee von ihrer Kindheit auf dem Bauernhof. Du fragst nach, hörst aufmerksam zu und schaust dir gemeinsam mit ihr alte Fotos an.
Bewegung fördern Damit Menschen so lange wie möglich beweglich bleiben, gehören Bewegungsangebote zu deinen Aufgaben. Du machst aber kein medizinisches Training, sondern Angebote, die im Alltag möglich sind. Du gehst mit einem Bewohner eine Runde im Garten spazieren. Bei schlechtem Wetter machst du mit der Gruppe einfache Sitzgymnastik zu Musik.
Menschen mit Demenz unterstützen Viele pflegebedürftige Menschen leben mit Demenz. Du gehst gezielt auf sie ein, schaffst eine ruhige Atmosphäre und hilfst dabei, dass sie sich sicher und verstanden fühlen. Ein Bewohner ist unruhig und sucht „seinen Schlüssel". Du bleibst ruhig, lenkst sanft ab und schaust dir mit ihm das Fotoalbum an, das ihn meist beruhigt.
Bei Mahlzeiten begleiten Mahlzeiten sind nicht nur Nahrungsaufnahme, sondern auch ein soziales Erlebnis. Du sorgst für eine angenehme Atmosphäre und hilfst, wenn jemand Unterstützung braucht. Beim Mittagessen sitzt du mit drei Bewohnerinnen am Tisch, schenkst Wasser nach und schneidest das Essen klein, wenn es gewünscht wird.
Im Alltag begleiten Du unterstützt bei kleinen Aufgaben des täglichen Lebens, die nicht zur körperlichen Pflege gehören, aber für die Bewohner:innen wichtig sind. Du begleitest eine Bewohnerin zum Friseurtermin im Haus oder hilfst einem Bewohner dabei, einen Brief an seine Enkelin zu schreiben.
Veränderungen beobachten und weitergeben Weil du viel Zeit mit den Bewohner:innen verbringst, fallen dir Veränderungen oft als Erstes auf. Du gibst diese an die Pflegefachkräfte weiter, damit sie reagieren können. Dir fällt auf, dass ein Bewohner seit zwei Tagen kaum mehr spricht und sehr müde wirkt. Du informierst die zuständige Pflegefachkraft.
Dokumentieren Was du mit den Bewohner:innen gemacht hast und was dir aufgefallen ist, hältst du kurz schriftlich fest. So können alle im Team nachvollziehen, wie es einer Person geht. Nach dem Bastelnachmittag schreibst du in die Dokumentation, wer teilgenommen hat, wie die Stimmung war und ob jemand besonders müde wirkte.
Übrigens:
Es gibt keinen festen Stundenplan, der vorschreibt, wie dein Tag genau abläuft. Wichtig ist, dass du dich am Befinden und an den Wünschen der Menschen orientierst, die du betreust. Heute hat eine Bewohnerin vielleicht Lust auf ein Gespräch, morgen möchte sie lieber in Ruhe gelassen werden. Genau diese Flexibilität macht den Beruf so persönlich.

In der Praxis arbeitest du meistens nicht allein, sondern bist Teil eines kleinen Betreuungsteams. Gemeinsam plant ihr feste wöchentliche Angebote, zum Beispiel einen Singkreis am Dienstag, einen Spielenachmittag am Donnerstag und einen Gottesdienstbesuch am Sonntag. Zwischen diesen festen Punkten bleibt viel Zeit für spontane Aktivitäten und Einzelgespräche, die sich aus der Situation ergeben.

Wo arbeiten Alltagsbegleiter:innen?

Anders als Pflegefachkräfte arbeiten Alltagsbegleiter:innen nicht in Krankenhäusern. Ihre Einsatzorte sind Einrichtungen und Dienste, in denen pflegebedürftige Menschen leben oder regelmäßig betreut werden. Die meisten Stellen gibt es in der stationären Altenpflege, also in Pflegeheimen. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, je nachdem, ob du lieber im Team in einer großen Einrichtung arbeitest oder direkt bei den Menschen zu Hause unterstützt.

Arbeitsort Was du dort machst Beispiel aus der Praxis
Pflegeheim (vollstationär) Im Pflegeheim leben die Menschen rund um die Uhr. Du übernimmst die zusätzliche Betreuung der Bewohner:innen, gestaltest Gruppenangebote und nimmst dir Zeit für Einzelgespräche. Hier arbeiten die meisten Alltagsbegleiter:innen. In einer Wohngruppe für 20 Bewohner:innen bietest du am Vormittag einen Singkreis an, gehst nachmittags mit zwei Bewohner:innen einzeln spazieren und liest abends einer Bewohnerin aus ihrem Lieblingsbuch vor.
Tagespflege (teilstationär) In der Tagespflege werden ältere Menschen tagsüber betreut, übernachten aber zu Hause. Du planst gemeinsam mit dem Team das Tagesprogramm und sorgst für eine angenehme Atmosphäre. Vormittags machst du mit der Gruppe Gedächtnisspiele, mittags begleitest du das gemeinsame Essen, nachmittags wird gebacken oder im Garten gearbeitet.
Kurzzeit- und Nachtpflege In der Kurzzeitpflege bleiben Gäste nur wenige Tage oder Wochen, oft nach einem Krankenhausaufenthalt. In der Nachtpflege werden sie über Nacht betreut. In beiden Fällen geht es darum, schnell Vertrauen aufzubauen und einen sicheren Alltag zu gestalten. Eine Bewohnerin ist nach einer Operation für drei Wochen in der Kurzzeitpflege. Du lernst sie kennen, hilfst ihr, sich einzuleben, und gestaltest mit ihr die Tage, bis sie wieder nach Hause kann.
Ambulanter Pflege- und Betreuungsdienst Auch ambulante Dienste beschäftigen Alltagsbegleiter:innen, die pflegebedürftige Menschen zu Hause besuchen. Dort übernimmst du Betreuungs- und Entlastungsleistungen, ohne pflegerische Aufgaben durchzuführen. Du besuchst zweimal pro Woche eine an Demenz erkrankte Dame zu Hause. Ihr spielt eine Stunde Memory, hört Musik aus ihrer Jugend und geht eine kurze Runde um den Block. So bekommt ihre Tochter eine Pause.
Privathaushalte (häusliche Betreuung) Auch direkt in Privathaushalten kannst du arbeiten. Hier unterstützt du pflegebedürftige Menschen oder ihre Angehörigen im Alltag und entlastest die pflegenden Familienmitglieder. Ein Sohn pflegt seinen Vater zu Hause. Du kommst dreimal pro Woche für jeweils zwei Stunden, redest mit dem Vater, machst mit ihm leichte Bewegungsübungen und gibst dem Sohn Zeit für Erledigungen.
Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen Du unterstützt Menschen, die wegen einer Behinderung oder psychischen Erkrankung Hilfe im Alltag brauchen. Du gestaltest Beschäftigungsangebote, die zu ihren Fähigkeiten und Interessen passen. In einer Wohngruppe für Menschen mit geistiger Behinderung gestaltest du wöchentlich einen Kreativnachmittag und begleitest die Gruppe zu Ausflügen in den Park oder ins Café.

In stationären Pflegeeinrichtungen wird die Stelle von Alltagsbegleiter:innen über die Pflegeversicherung finanziert. Pflegekassen zahlen den Einrichtungen Zuschläge, damit zusätzliche Betreuungskräfte eingestellt werden können. Dadurch ist der Bedarf an Alltagsbegleiter:innen in Pflegeheimen besonders hoch und die Chancen auf eine Anstellung sind sehr gut.

Gut zu wissen!
Viele Alltagsbegleiter:innen arbeiten übrigens nicht in Vollzeit, sondern in Teilzeit, zum Beispiel an drei oder vier Tagen pro Woche, manchmal auch im Minijob. Das macht den Beruf auch für Menschen interessant, die Beruf und Familie gut miteinander verbinden möchten.

Wie wird man Alltagsbegleiter:in?

Um als Alltagsbegleiter:in oder Betreuungskraft in einer Pflegeeinrichtung zu arbeiten, brauchst du keine klassische Berufsausbildung wie zum Beispiel zur Pflegefachperson. Stattdessen absolvierst du eine sogenannte Qualifizierung. Das ist eine kürzere Weiterbildung, die alle wichtigen Grundlagen für die Arbeit mit pflegebedürftigen Menschen vermittelt.

Die Inhalte und der Aufbau der Qualifizierung sind in der sogenannten Betreuungskräfte-Richtlinie festgelegt. Diese Richtlinie wird vom GKV-Spitzenverband (dem Dachverband der gesetzlichen Pflegekassen) herausgegeben. Sie legt fest, welche Mindestanforderungen eine Qualifizierung erfüllen muss, damit du anschließend als Betreuungskraft nach den §§ 43b und 53b SGB XI arbeiten darfst.

Voraussetzungen für die Qualifizierung

Es gibt keinen bestimmten Schulabschluss, den du für die Qualifizierung brauchst. Das macht den Beruf besonders zugänglich, auch für Menschen, die keinen Mittleren Schulabschluss oder kein Abitur haben. Trotzdem gibt es einige formale Voraussetzungen, die fast alle Bildungsanbieter verlangen:

  • Mindestalter von 18 Jahren
  • Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung
  • Polizeiliches Führungszeugnis ohne relevante Einträge
  • Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (oft nicht älter als zwei Jahre)
  • Ausreichende Deutschkenntnisse, weil du viel mit Menschen sprichst (häufig wird ein Niveau von B1 oder B2 erwartet)
  • 40-stündiges Orientierungspraktikum in einer Pflegeeinrichtung, das du vor Beginn der Qualifizierung absolvierst

Neben diesen formalen Anforderungen spielen vor allem persönliche Eigenschaften eine große Rolle. Denn der Beruf lebt davon, dass du dich gut auf andere Menschen einlassen kannst.

Eigenschaft Warum sie wichtig ist Beispiel aus dem Alltag
Empathie und Einfühlungsvermögen Du arbeitest mit Menschen, die oft krank, einsam oder traurig sind. Du musst spüren können, wie es ihnen geht, auch wenn sie es nicht direkt aussprechen. Eine Bewohnerin zieht sich plötzlich zurück und sagt wenig. Du erkennst, dass sie traurig wirkt, und setzt dich einfach zu ihr, ohne sie unter Druck zu setzen.
Geduld Viele Menschen, die du betreust, brauchen mehr Zeit beim Reden, Gehen oder Erinnern. Du darfst nicht hetzen, sondern musst dich an ihrem Tempo orientieren. Eine Bewohnerin mit Demenz erzählt dir zum dritten Mal dieselbe Geschichte. Du hörst geduldig zu, als wäre es das erste Mal.
Kommunikationsfähigkeit Du redest viel mit Bewohner:innen, Angehörigen und dem Pflegeteam. Du musst klar und freundlich sprechen und auch komplizierte Dinge einfach erklären können. Du erklärst der Tochter einer Bewohnerin in einem ruhigen Gespräch, wie ihre Mutter den Tag verbracht hat und was ihr Freude gemacht hat.
Kreativität Damit der Alltag nicht eintönig wird, brauchst du gute Ideen für Beschäftigungsangebote. Das müssen keine großen Aktionen sein, oft sind kleine Ideen die besten. Du merkst, dass mehrere Bewohner:innen früher gerne Karten gespielt haben. Du startest einen wöchentlichen Skat-Nachmittag, der schnell sehr beliebt wird.
Psychische Belastbarkeit Du erlebst Krankheit, Trauer und manchmal auch den Tod von Menschen, die du gut kennengelernt hast. Du musst lernen, gut für dich selbst zu sorgen und Abstand zu finden. Eine Bewohnerin, mit der du oft gesprochen hast, ist gestorben. Du nimmst dir Zeit zum Verabschieden und sprichst mit Kolleg:innen darüber, wie es dir geht.
Verantwortungsbewusstsein Auch wenn du keine medizinischen Aufgaben hast: Die Bewohner:innen verlassen sich auf dich. Du musst zuverlässig sein und Veränderungen ernst nehmen. Dir fällt auf, dass ein Bewohner anders geht als sonst. Du wartest nicht ab, sondern informierst direkt die Pflegefachkraft.
Teamfähigkeit Du arbeitest nicht allein, sondern bist Teil eines Teams aus Pflegefachkräften, anderen Betreuungskräften und Leitungspersonen. Eine gute Zusammenarbeit ist wichtig. In der Übergabe besprichst du mit der Pflegefachkraft, welche Bewohner:innen heute besondere Unterstützung brauchen.
Körperliche Grundfitness Du bist viel auf den Beinen, hilfst beim Aufstehen oder gehst mit Bewohner:innen spazieren. Schwere körperliche Arbeit musst du aber nicht leisten. Du hilfst einer Bewohnerin, sich aus dem Sessel zu erheben, und gehst dann mit ihr eine Runde durch den Flur.

Ablauf und Dauer der Qualifizierung

Die Qualifizierung umfasst mindestens 160 Stunden Theorie und ein zweiwöchiges Praktikum mit etwa 80 Stunden.

  1. Orientierungspraktikum (vor dem Kurs): Vor dem eigentlichen Beginn absolvierst du ein 40-stündiges Orientierungspraktikum in einer Pflegeeinrichtung. Du lernst den Berufsalltag kennen, bekommst erste Einblicke in die Arbeit und kannst herausfinden, ob der Beruf für dich passt.
  2. Basiskurs (100 Stunden Theorie): Im Basiskurs lernst du die Grundlagen kennen. Themen sind unter anderem der Umgang mit pflegebedürftigen Menschen, Kommunikation, die wichtigsten Krankheitsbilder im Alter und rechtliche Grundlagen.
  3. Betreuungspraktikum (zwei Wochen / 80 Stunden): Zwischen Basis- und Aufbaukurs gehst du für zwei Wochen in die Praxis. Du arbeitest unter Anleitung in einer Pflegeeinrichtung und wendest das Gelernte direkt an.
  4. Aufbaukurs (60 Stunden Theorie): Im Aufbaukurs vertiefst du dein Wissen. Es geht zum Beispiel um spezielle Themen wie Demenz, den Umgang mit schwierigen Situationen oder die Planung von Gruppenangeboten.
  5. Abschluss mit Zertifikat: Am Ende erhältst du ein Zertifikat, das dich als „Betreuungskraft nach §§ 43b und 53b SGB XI" ausweist. Damit kannst du direkt eine Stelle in einer Pflegeeinrichtung antreten.

Wie lange die Qualifizierung insgesamt dauert, hängt vom Anbieter und vom Format ab:

Format Dauer Für wen geeignet?
Vollzeit etwa 2 bis 3 Monate Wenn du dich ganz auf die Qualifizierung konzentrieren möchtest und keine andere Verpflichtung dagegen spricht.
Teilzeit etwa 4 bis 6 Monate Wenn du nebenbei arbeiten oder dich um die Familie kümmern möchtest.
Fernlehrgang / berufsbegleitend bis zu 24 Monate Wenn du sehr flexibel lernen möchtest, zum Beispiel hauptsächlich von zu Hause aus.
Gut zu wissen!
Die Qualifizierung wird in vielen Fällen von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter über einen Bildungsgutschein finanziert. Wenn du arbeitssuchend gemeldet bist und der Beruf als passende Perspektive eingeschätzt wird, kann die gesamte Qualifizierung für dich kostenlos sein. Sprich am besten frühzeitig mit deiner zuständigen Beraterin oder deinem zuständigen Berater darüber.

Inhalte der Qualifizierung

Die Qualifizierung verbindet Wissen aus der Pflege mit Themen wie Kommunikation, Psychologie und kreativer Beschäftigung. Im Basiskurs lernst du die Grundlagen, im Aufbaukurs vertiefst du spezielle Themen.

Lernbereich Was du lernst Beispiel aus der Praxis
Grundlagen der Betreuung und Pflege Du lernst, was Betreuung im Unterschied zur Pflege bedeutet und welche Rolle du im Pflegeteam einnimmst. Du verstehst, wie Pflegeeinrichtungen organisiert sind und wer welche Aufgaben hat. Im Unterricht besprichst du, was du im Pflegeheim selbst übernehmen darfst und wann du eine Pflegefachkraft hinzuziehen musst, zum Beispiel wenn eine Bewohnerin gestürzt ist.
Kommunikation und Gesprächsführung Du lernst, wie du gut mit pflegebedürftigen Menschen sprichst, aktiv zuhörst und auch in schwierigen Situationen ruhig bleibst. Auch die Kommunikation mit Angehörigen und Kolleg:innen ist Thema. Du übst in einem Rollenspiel, wie du auf eine Bewohnerin reagierst, die plötzlich wütend wird, weil sie ihren Schlüssel nicht findet.
Krankheitsbilder im Alter Du beschäftigst dich mit den häufigsten Erkrankungen, mit denen du im Beruf zu tun haben wirst: Demenz, Depression, Schlaganfall, Parkinson und andere. Du lernst, woran du eine Depression bei einer älteren Person erkennen kannst und wie du angemessen reagierst, zum Beispiel durch behutsame Aktivierung.
Demenzbegleitung Demenz ist eines der wichtigsten Themen in deinem Berufsalltag. Du lernst, wie sich die Krankheit auswirkt, wie du den Menschen begegnest und welche Methoden helfen. Du lernst die sogenannte „Validation" kennen, eine Methode, bei der du die Gefühle einer Person mit Demenz ernst nimmst, statt sie zu korrigieren.
Beschäftigung und Aktivierung Du lernst, wie du Angebote planst und anleitest, also zum Beispiel Spiele, Musik, Bewegung, Erinnerungsarbeit, Basteln und vieles mehr. Du planst einen Sing-Nachmittag und überlegst, welche Lieder bei den Bewohner:innen besonders gut ankommen. Im Praktikum führst du den Nachmittag selbst durch.
Umgang mit herausforderndem Verhalten Manche Bewohner:innen sind unruhig, aggressiv oder verweigern Angebote. Du lernst, ruhig zu bleiben, die Ursachen zu verstehen und passend zu reagieren. Ein Bewohner stößt dich beiseite, wenn du ihm helfen willst. Du lernst, dass das oft Angst ist und wie du langsamer und ruhiger auf ihn zugehen kannst.
Hygiene und Ernährung Du bekommst Grundkenntnisse über Hygiene im Pflegealltag und über altersgerechte Ernährung. Das ist wichtig, weil du oft bei Mahlzeiten dabei bist. Du lernst, warum gerade ältere Menschen oft zu wenig trinken und wie du sie spielerisch ans Trinken erinnern kannst, zum Beispiel mit einer „Trinkrunde" am Vormittag.
Rechtliche Grundlagen Du beschäftigst dich mit den wichtigsten Gesetzen: dem SGB XI, dem Datenschutz und der Schweigepflicht. So weißt du, was du darfst und worüber du nicht sprechen darfst. Eine Angehörige fragt dich auf dem Flur, wie es einer anderen Bewohnerin geht. Du lernst, wie du höflich, aber bestimmt auf die Schweigepflicht hinweist.
Sterbebegleitung und Selbstpflege Auch Tod und Trauer gehören zum Beruf. Du lernst, wie du sterbende Menschen begleiten kannst und wie du selbst gesund bleibst, wenn dich solche Erlebnisse belasten. Im Unterricht sprecht ihr darüber, wie ein letztes Gespräch mit einer Bewohnerin aussehen kann und wie du danach Abstand findest, zum Beispiel durch ein Gespräch im Team.

Die Themen sind nicht streng voneinander getrennt. Im Unterricht und besonders im Praktikum greifen sie ineinander. Wenn du zum Beispiel eine Gruppenaktivität für Menschen mit Demenz planst, brauchst du gleichzeitig Wissen aus den Bereichen Demenzbegleitung, Aktivierung und Kommunikation.

Pflichtfortbildung – Wissen auf aktuellem Stand halten

Nach der Qualifizierung lernst du nicht aus. Die Betreuungskräfte-Richtlinie schreibt vor, dass du jedes Jahr eine Pflichtfortbildung im Umfang von mindestens 16 Stunden besuchen musst. So bleibt dein Wissen aktuell und du bekommst neue Impulse für deine Arbeit. Die Themen wählst du oft gemeinsam mit deinem Arbeitgeber aus. Mögliche Inhalte sind zum Beispiel:

  • vertiefte Demenzbegleitung oder neue Konzepte im Umgang mit Demenz
  • Sterbebegleitung und Trauerarbeit
  • Kommunikation mit Angehörigen
  • kreative Methoden zur Aktivierung
  • Umgang mit Belastung im Beruf

Die Pflichtfortbildung wird in der Regel vom Arbeitgeber organisiert und finanziert. Damit ist sichergestellt, dass du dich kontinuierlich weiterentwickelst und in deinem Beruf langfristig gut aufgestellt bleibst.

Fazit

Der Beruf als Alltagsbegleiter:in ist eine besondere Möglichkeit, schnell in einen sinnvollen Job einzusteigen. Du brauchst keinen bestimmten Schulabschluss und keine lange Ausbildung. Stattdessen reicht eine Qualifizierung von wenigen Monaten, um Menschen im Pflegealltag begleiten zu können. Genau diese Mischung aus niedriger Einstiegshürde und großer Bedeutung macht den Beruf so attraktiv. Im Mittelpunkt steht dabei nicht die medizinische Pflege, sondern die Beziehung zum Menschen. Du nimmst dir Zeit, hörst zu, gestaltest gemeinsame Stunden und sorgst dafür, dass pflegebedürftige Menschen am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können.

Wenn du gerne mit Menschen arbeitest, geduldig bist und Freude daran hast, andere zu begleiten, kann der Beruf eine sehr gute Wahl sein. Du findest Stellen in Pflegeheimen, Tagespflegeeinrichtungen oder ambulanten Diensten und bist als Alltagsbegleiter:in ein wichtiger Teil eines Pflegeteams. Da die Zahl pflegebedürftiger Menschen in Deutschland weiter steigt, wird die Nachfrage nach gut qualifizierten Betreuungskräften in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter zunehmen. Damit hast du als Alltagsbegleiter:in nicht nur einen erfüllenden, sondern auch langfristig stabilen Berufsweg vor dir.

Häufige Fragen zum Beruf Alltagsbegleiter:in

Wer darf als Alltagsbegleiter:in arbeiten?

Grundsätzlich darf jede Person als Alltagsbegleiter:in in einer Pflegeeinrichtung arbeiten, die eine Qualifizierung nach den §§ 43b und 53b SGB XI erfolgreich abgeschlossen hat. Ein bestimmter Schulabschluss ist dafür nicht vorgeschrieben. Wichtig sind aber einige formale Voraussetzungen: in der Regel ein Mindestalter von 18 Jahren, ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung, ein polizeiliches Führungszeugnis und ein aktueller Erste-Hilfe-Nachweis. Außerdem brauchst du ausreichende Deutschkenntnisse, weil du viel mit Menschen sprichst. Der Beruf ist damit besonders zugänglich, auch für Quereinsteiger:innen ohne Pflegevorbildung.

Welche Qualifikationen brauche ich als Alltagsbegleiter:in?

Um als Betreuungskraft in einer Pflegeeinrichtung zu arbeiten, brauchst du eine Qualifizierung nach der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV-Spitzenverbands. Sie besteht aus einem 40-stündigen Orientierungspraktikum, einem Basiskurs mit 100 Unterrichtsstunden, einem zweiwöchigen Betreuungspraktikum (80 Stunden) und einem Aufbaukurs mit 60 Unterrichtsstunden. Am Ende erhältst du ein Zertifikat als „Betreuungskraft nach §§ 43b und 53b SGB XI". Damit kannst du direkt eine Stelle in einer Pflegeeinrichtung antreten. Zusätzlich musst du jedes Jahr eine Pflichtfortbildung von mindestens 16 Stunden besuchen, damit dein Wissen aktuell bleibt.

Wie lange dauert die Ausbildung zur:m Alltagsbegleiter:in?

Genau genommen handelt es sich nicht um eine Ausbildung, sondern um eine Qualifizierung. Wie lange sie dauert, hängt vor allem vom Format ab: In Vollzeit ist die Qualifizierung meist in zwei bis drei Monaten abgeschlossen. In Teilzeit dauert sie etwa vier bis sechs Monate. Wenn du sie als Fernlehrgang berufsbegleitend absolvierst, kann sie sich auf bis zu 24 Monate erstrecken. Der inhaltliche Mindestumfang bleibt dabei immer gleich: 160 Stunden Theorie plus 80 Stunden Betreuungspraktikum, dazu ein 40-stündiges Orientierungspraktikum vor Beginn. Nach erfolgreichem Abschluss kannst du direkt in den Beruf einsteigen.

Wie viel Geld verdient man als Alltagsbegleiter:in?

Das Gehalt einer Alltagsbegleiter:in hängt stark vom Arbeitgeber, vom Tarifvertrag und von der Berufserfahrung ab. Im öffentlichen Dienst wirst du nach dem TVöD-P bezahlt und meist in die Entgeltgruppe P 5 eingruppiert, in der das Bruttogehalt je nach Erfahrungsstufe zwischen rund 2.828 und 3.530 Euro pro Monat liegt. Auch laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit verdienen Vollzeitbeschäftigte in diesem Beruf im mittleren Bereich rund 2.800 bis 3.000 Euro brutto im Monat. Viele Alltagsbegleiter:innen arbeiten zudem in Teilzeit, was sich entsprechend auf das monatliche Einkommen auswirkt.

Quellen

Stellenangebote

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