Verhinderungspflege: Was ist Verhinderungspflege?

Veröffentlicht am 24.08.2025

Eine Pflegeperson reicht einer älteren Dame einen Tee.

Mit der Verhinderungspflege können Pflegepersonen ohne schlechtes Gewissen Auszeiten nehmen. Quelle: Canva.de

Pflegende Angehörige gönnen sich nur selten eine Auszeit. Doch wer täglich ein pflegebedürftiges Familienmitglied betreut, hat auch einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub und Erholung. Bei der sogenannten Verhinderungspflege können die Pflegenden zeitweise durch andere Personen vertreten werden. Bezahlt wird die Verhinderungspflege an bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr durch die Pflegekasse.  

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Wer die Pflegeleistungen in Anspruch nehmen kann, wie viel Geld Pflegenden und Pflegebedürftigen zur Verfügung steht und welche Nachweise du dafür benötigst.  

Was ist Verhinderungspflege? 

Verhinderungspflege ist eine konkrete Entlastungsleistung der Pflegeversicherung. Sie erlaubt es, eine Ersatzpflegeperson einzusetzen, wenn du oder zum Beispiel ein pflegender Angehöriger, wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen vorübergehend ausfällt. Die Verhinderungspflege übernimmt für diesen Zeitraum die notwendige Unterstützung. Die Pflege zu Hause ist somit weiterhin sichergestellt und der oder die Pflegebedürftige muss nicht ins Heim wechseln. 

Wann wird Verhinderungspflege benötigt? 

Verhinderungspflege kommt immer dann ins Spiel, wenn die Hauptpflegeperson zeitweise verhindert ist, zum Beispiel: 

  • Im Krankheitsfall oder bei Kur/Sanatoriumsaufenthalt 
  • Während des Urlaubs 
  • Bei notwendigen privaten Terminen oder Auszeiten 
  • In Notfällen und Überschneidungen mit Job, Arztterminen, Freizeitaktivitäten

Auch für kurze Ausfälle, wie einen Arztbesuch oder sporadische Termine, kann Verhinderungspflege stundenweise genutzt werden. 

Anna Liebig

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Wer kann Verhinderungspflege in Anspruch nehmen? 

Verhinderungspflege steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu, wenn die Pflege überwiegend zu Hause stattfindet. Eine „Vorpflegezeit“ von sechs Monaten war früher Pflicht, ist aber seit Juli 2025 entfallen. Verhinderungspflege kann jetzt sofort beantragt werden, sobald die zu pflegende Person ein Pflegegrad 2 oder höher erhält. Bei einem niedrigeren Pflegegrad, bekommt man für die Verhinderungspflege keinen Anspruch, kann aber andere Entlastungsleistungen nutzen. 

Wie beantragt man Verhinderungspflege? 

Der Antrag auf Verhinderungspflege wird von der pflegebedürftigen Person selbst oder bei durch einen gesetzlichen Vertreter mit Vollmacht von Angehörigen bei der Pflegekasse gestellt. Das geht schriftlich oder online. Die Verhinderungspflege kann entweder im Voraus (z.B. für einen geplanten Urlaub) oder rückwirkend nach Abschluss der Ersatzpflege beantragt werden. Für die Erstattung müssen Belege und Nachweise bei der Krankenkasse eingereicht werden. 

Die Verhinderungspflege kannst du bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragen, sofern der Pflegegrad an den betreffenden Tagen bereits bestand und die maximal erlaubte Dauer (56 Tage pro Jahr) nicht überschritten wurde. 

Welche Leistungen umfasst Verhinderungspflege? 

  • Ersatzpflege durch nahe Angehörige, Nachbarn, Freunde oder professionelle Dienstleister 
  • Tagesweise oder stundenweise Vertretung für bis zu sechs Wochen (56 Tage) oder stundenweise nach Bedarf, ohne Tagesmaximalgrenze bei weniger als 8 Stunden täglich 
  • Erstattung von Fahrtkosten 

Unterschied Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Merkmal Verhinderungspflege Kurzzeitpflege
Ort Im häuslichen Umfeld In einer stationären Einrichtung
Anlass Ausfall der Pflegeperson (z. B. Urlaub) Notfälle, kurzfristiger Mehrbedarf

Welche Kosten entstehen bei Verhinderungspflege? 

Für das Jahr 2025 gelten folgende Regelungen: 

  • Die Pflegekasse zahlt für die Verhinderungspflege und die Kurzeitpflege ab Pflegegrad 2 einen Höchstbetrag von 3.539 Euro pro Jahr - es gibt also einen gemeinsamen "Topf" zur Finanzierung.
  • Die Vergütung (Stundenlohn) für die Ersatzpflegekraft ist frei verhandelbar, muss aber angemessen sein. Als Orientierung gilt der gesetzliche Mindestlohn für Pflegehilfskräfte: 16,10 Euro pro Stunde. 
  • Wird die Verhinderungspflege von nahen Angehörigen übernommen, können die Pflegekassen dafür maximal das bis zu zweifache des monatlichen Pflegegeldes erstatten.
  • Eventuell anfallende Steuern: Die Einkünfte aus Verhinderungspflege sind meist steuerfrei, wenn Angehörige oder Personen aus dem Umfeld diese aus „Pflicht“ übernehmen. Professionelle Pflegekräfte oder Pflegedienste müssen dies versteuern. 

Verhinderungspflege 2025 – Dieser Leistungsbetrag steht dir zu 

Die Höhe der Verhinderungspflege hängt davon ab, wer die Ersatzpflege übernimmt und wie lange. Übernehmen Verwandte bis zum zweiten Grad, also Eltern, Kinder, Geschwister, die Pflege, zahlt die Pflegekasse höchstens das Doppelte des Pflegegeldes. Die Vertretung darf dabei nicht erwerbsmäßig in der Pflege tätig sein.  

Springt eine erwerbsmäßige Pflegekraft ein, wie ein professioneller Pflegedienst erstattet die Pflegekasse Kosten bis zur Höhe des sogenannten „gemeinsamen Jahresbetrags“. Dies kann pro Kalenderjahr bis zu 3539 Euro betragen.  

Wichtig:
Wird die Verhinderungspflege nicht in Anspruch genommen, verfällt der Anspruch zum Ende des Kalenderjahres. Die nicht genutzten Tage können nicht auf das nächste Jahr übertragen werden.

Welche Nachweise müssen für die Verhinderungspflege erbracht werden?  

Damit die Kosten für die Verhinderungspflege sowie Mehrkosten übernommen werden, musst du Kostennachweise in Form von Belegen einreichen. Dazu zählen:  

  • Belege für Fahrtkosten  
  • Belege für Verdienstausfälle wie Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheide  
  • Abrechnungsformulare für Privatpersonen sowie Kontoauszüge oder Quittungen, die diese nachweisen 

Die wichtigsten Fragen zur Verhinderungspflege 

Was versteht man unter Verhinderungspflege ?

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, mit der Pflegebedürftige eine Ersatzpflegeperson beschaffen können, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt. 

Wie viel Geld bekommst du bei einer Verhinderungspflege?

Du kannst die Verhinderungspflege mit dem Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 Euro pro Jahr finanzieren. 

Kann ich mir die Verhinderungspflege auszahlen lassen?

Nein, die Verhinderungspflege ersetzt keine Barleistung: Sie wird als Kostenerstattung für tatsächlich entstandene Aufwände und gegen Nachweis (Quittungen, Lohn etc.) erstattet. Das Geld geht an die Ersatzpflegeperson oder erstattet direkte Kosten, nicht an die oder den Pflegebedürftigen selbst. 

Wie oft kann ich die Verhinderungspflege beantragen?

Die Verhinderungspflege kann mehrmals im Jahr beantragt werden. Allerdings darf sie den jährlichen Maximalbetrag sowie die Höchstdauer von acht Wochen pro Kalenderjahr nicht überschreiten.

Die Verhinderungspflege kann zudem stundenweise genutzt werden. Das kann beispielsweise notwendig sein, wenn die Pflegeperson kurzfristig aufgrund eines Arzttermins oder einer privaten Aktivität für einzelne Stunden an einem Tag verhindert ist.

Medizinische und rechtliche Hinweise: 

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keinesfalls eine professionelle medizinische Beratung. Die enthaltenen Informationen sind nicht dafür geeignet, eigenständig Diagnosen zu stellen oder Behandlungen zu beginnen bzw. abzubrechen. Bei gesundheitlichen Anliegen und zur Klärung individueller Fragen sollte stets ein qualifizierter Arzt oder eine qualifizierte Ärztin konsultiert werden. Im Falle gesundheitlicher Probleme ist es wichtig, rechtzeitig ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Quellen

  1. AOK. Das ändert sich ab Januar 2025 in der Pflege. Abgerufen am 22.08.2025:
    https://www.aok.de/gp/pflege/das-aendert-sich-ab-januar-2025-in-der-pflege 
  2. Johanniter. Verhinderungspflege rückwirkend beantragen. Abgerufen am 22.08.2025:
    https://www.johanniter.de/johanniter-unfall-hilfe/dienste-leistungen/pflege-und-begleitung/pflegedienste/verhinderungspflege/rueckwirkend/ 
  3. BMG. Gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Abgerufen am 22.08.2025:
    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/das-aendert-sich-zum-1-juli-in-der-pflege.html 

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